Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeige gegen geltendes Recht frei.
2. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Verwahrungspflicht endet drei Wochen nach Ablauf des Auftrages.
3. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen oder unleserlichen Manuskripten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
4. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ausführung des Anzeigenauftrages vom vorherigen Zahlungsausgleich (Vorkasse) abhängig zu machen.
Befinden sich Forderungen in anwaltlicher Bearbeitung (Mahnverfahren) oder bestehen Vorkassebedingungen wegen Zahlungsverzuges, werden Rabatte nicht gewährt.
Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
Bei Stundungen oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % über dem gültigen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet.
Bei Zahlungsverzug kann der Hersteller die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, ist der Hersteller berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen im Rahmen eines laufenden Abschlusses von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Eingehende Zahlungen werden generell auf die älteste offene Forderung angerechnet.
5.
Der Rücktritt vom Auftrag ist bis vor dem Redaktionsschluss möglich, soweit eine fertige Anzeige des Kunden vorlag. Extra durch unser Studio angefertigte Anzeigen müssen bezahlt werden. Nach Redaktionsschluss wird dem Auftraggeber, soweit mit dem Druck der Ausgabe noch nicht begonnen wurde, ein pauschaler Aufwand von 70 % des Anzeigenpreises in Rechnung gestellt.
Nach der Druckvorstufe wird der volle Anzeigenpreis berechnet.

6. Kann die vereinbarte Anzeige durch Verschulden des Kunden, z. B. durch Überschreitung der vereinbarten Liefertermine für Vorlagen, nicht erscheinen, wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet.
7. Der Hersteller behält sich vor, für Anzeigen Sonderkonditionen zu vereinbaren. Anspruch auf eine erneute Veröffentlichung dieser rabattierten Anzeige besteht damit nicht.
Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Reklamationen müssen spätestens acht Tage nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
8. Die Lieferung von Probeabzügen per eMail bzw. Fax erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Probeabzüge.
Der Hersteller berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs angegebenen Frist mitgeteilt werden.
9. Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsdaten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus elektronisch gespeichert werden.
10. Der Hersteller ist berechtigt, Anzeigenaufträge auch ohne Begründung zurückzuweisen.
11. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Vom Herausgeber gestalteten Anzeigen unterliegen dessen © Copyright, folglich dürfen sie nicht vom Auftragnehmer für andere Druckerzeugnisse verwendet werden.
Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Stand Januar 2022
 
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